Pressemitteilung des Regionalverbandes Emsland/
Grafschaft Bentheim vom 21.05.2021:

Kaum noch Kiebitz & Co - Woran liegt es?

 

Emsland/ Grafschaft Bentheim - Aktuell erreichen den Naturschutzbund (NABU) immer wieder Anfragen, warum kaum noch Wiesenvögel wie Kiebitz, Großer Brachvogel und Feldlerche zu sehen sind. „Tatsächlich brechen die Bestände dieser Arten massiv ein“, erklärt Erhard Nerger, Vorsitzender des NABU-Regionalverbandes Emsland/ Grafschaft Bentheim.
„Hauptursache ist die Intensivierung der Landwirtschaft und Zerstörung von Lebensräumen durch Bebauung. So gibt es kaum noch extensiv genutzte insektenreiche feuchte Weiden. Zusätzlich werden die Ackerflächen durch gezielte Wasserstandsabsenkungen und die Klimaänderungen immer trockener. Dadurch wird es für die Wiesenvögel mit ihren meist langen Schnäbeln schwerer, an die im Boden lebenden Insekten und Regenwürmern zu kommen, die in größere Tiefen abwandern,“ so Nerger.

Außerdem erhöht sich auf trockeneren Flächen auch die Dichte an Mäusen, wodurch wieder mehr Greifsäuger wie Fuchs oder Wiesel auftauchen. Greifsäuger fressen auch Wiesenvögel und plündern ihre Nester meist in der Dunkelheit. Neue Studien und Beobachtungen von NABU-Aktiven belegen, dass Gelege von Wiesenvögeln tatsächlich zum großen Teil nachts geplündert werden und die Nester rückstandslos leer sind. (Foto: Uferschnepfe -  Erhard Nerger)

Rabenvögel, die häufig verdächtigt werden, die Wiesenvögel zu dezimieren, hinterlassen dagegen in der Regel Reste von Eierschalen. Tatsächlich besteht das Nahrungsspektrum beispielsweise der Rabenkrähe nur zu 0,1% aus Vogeleiern und Jungvögeln. Den Hauptanteil machen Insekten, Käfer und sonstige Gliederfüßler aus. Ist eine Wiesenvogelkolonie aber auf nur noch ein oder zwei Brutpaare geschrumpft, nutzen die Rabenvögel die verringerte Abwehrkraft eines einzigen Wiesenvogelpaares schon aus und bedienen sich an Eiern und Küken. Eine Bejagung der Rabenvögel hilft dann aber nur wenig. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Dezimierung schnell durch eine höhere Nachkommenzahl ausgeglichen wird.

„Deshalb kann den Wiesenvögeln vor allem dadurch geholfen werden, dass ihre Lebensräume erhalten und - besonders in Schutzgebieten - durch gezielte Maßnahmen wieder verbessert werden. In größeren Kolonien können sich die Wiesenvögel dann auch gemeinsam besser verteidigen,“ so das Fazit des Naturschützers.

EZ-Bericht von Freitag, den 21.05.2021:
"Greifvögel illegal verfolgt"

Hier geht es zum Originalbericht in der EZ:

EZ_Greifvögel illegal verfolgt.pdf
PDF-Dokument [392.0 KB]

Vogel des Jahres 2021:
Das Rotkehlchen!

 

 

 

 

 

 

Foto: Erhard Nerger

Emsland/Grafschaft BentheimDas Rotkehlchen ist von den Menschen in Deutschland zum „Vogel des Jahres“ 2021 gewählt worden – es hatte den Schnabel vorn vor der Zweitplatzierten, der Rauchschwalbe. An der Wahl, die anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Aktion „Vogel des Jahres“ stattfand, hatten sich hunderttausende Bürger und Bürgerinnen bundesweit beteiligt. Die NABU Regionalgeschäftsstelle Emsland/Grafschaft Bentheim gratuliert dem virtuosen Sänger zu seiner Wahl – wohl wissend, dass das Rotkehlchen eine der beliebtesten Vogelarten in Deutschland ist; zugleich rufen die Naturschützer auf, Hand anzulegen und Niedersachsens Gärten „rotkehlchenfreundlich“ zu gestalten.

 

„Eine Vielzahl an Anfragen erreichen uns das ganze Jahr über rund um das Thema Vögel, insbesondere auch zum Rotkehlchen“, berichtet Hanna Clara Wiegmann, Leiterin der NABU Regionalgeschäftsstelle Emsland/Grafschaft Bentheim. „Das mag daran liegen, dass das Rotkehlchen recht vertraut zu sein scheint, an Futterplätzen ganzjährig auftaucht und einen auffälligen und sehr melodischen Gesang bietet.“, vermutet Wiegmann. „Das Rotkehlchen bleibt oft in der Nähe des Menschen, sogar beim Umgraben im Garten oder der Bepflanzung von Töpfen auf dem Balkon, von wo aus es in der bearbeiteten Erde nach Futter wie Würmern, Spinnen und Insekten sucht.“

 

Rotkehlchen als Insektenfresser lieben Vielfalt, zum Beispiel wilde Ecken und scheinbare Unordnung im Garten. Sie brüten in der Regel bodennah in Stängel- und Asthorsten, Holzstapeln, sogar Erdlöchern, Nischen in Mauerwerk und anderen geschützten Plätzen, mitunter sogar in Halbhöhlen-Nistkästen, wenn diese versteckt und niedrig angebracht werden. "Aber entscheidend für das Rotkehlchen ist die breite Nahrungsgrundlage - je vielfältiger, blüten- und deckungsreicher und damit insektenfreundlicher ein Garten ist, desto größer ist die Chance, dass sich dort ein Rotkehlchen ansiedelt", fasst Wiegmann zusammen. Der Bestand des Rotkehlchens beläuft sich bundesweit auf etwa 2,5 bis 4 Millionen Brutpaare. "Es ist zwar derzeit nicht gefährdet, aber das will nichts heißen", sagt Wiegmann. Auch dieser Art machten die galoppierende Ausräumung der Landschaft, der Verlust an artenreichen Wegsäumen und Waldrändern, der Landschaftsverbrauch durch Überbauung und auch die Bejagung dieses "Teilziehers" im Süden Europas zu schaffen, wie die NABU-Mitarbeiterin unterstreicht.

 

"Wer dem Rotkehlchen helfen will, kann dies auf vielfache Weise tun; im eigenen Garten oder Kleingarten sollten möglichst nur heimische Bäume, Sträucher und Stauden gepflanzt werden, damit die Rotkehlchen und andere Piepmätze ausreichend Nahrung und Deckung finden. Besonders gut geeignet sind ein paar 'wilde Ecken', zum Beispiel aus Reisighaufen, locker aufgeschichtet, und gern auch von Stauden oder Wildkräutern umstanden - da darf dann auch schon mal die Brennnessel oder die Knoblauchrauke hochkommen. Denn immer folgen auch Insekten - das Büffet der Rotkehlchen ist dann reichlich gedeckt", sagt Hanna Clara Wiegmann. "Wer es versuchen möchte, dem Rotkehlchen einen Nistkasten anzubieten, sollte auf eine so genannte Halbhöhle zurückgreifen, die mit etwas Geschick aus Holz selbst gebaut oder aus dem sehr bewährten und witterungsbeständigen Material Holzbeton im Fachhandel gekauft werden kann. In diese Halbhöhlen ziehen mitunter auch andere 'Mieter' wie Grauschnäpper, Sperlinge, Rotschwanz oder Bachstelze ein, deshalb sollten sie, wenn sie gezielt für das Rotkehlchen angeboten werden sollen, in nur mittlerer Höhe angebracht werden, am besten etwas 'versteckter', und vor allem so, dass er von Katzen nicht so leicht erreicht werden kann", beschreibt Wiegmann den praktischen Schutz für das Rotkehlchen.

 

Immer wieder wird auch von Rotkehlchenbruten in abgelegenen Ecken von Schuppen und Carports berichtet. "Einmal brüteten sie sogar in einer offen stehenden Mülltonne, ein anderes Mal in einem Werkzeugkasten. Wenn solche Bruten in Gebäuden festgestellt werden, sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass ein Fenster oder eine Tür offensteht, damit die Tiere ungehindert aus- und einfliegen können", betont die NABU-Mitarbeiterin.

 

 

Allen, die dem „Vogel des Jahres“ 2021 im Garten, Kleingarten, Park oder auf dem Firmen- oder Schulgelände helfen möchten, bietet die NABU Regionalgeschäftsstelle Emsland/Grafschaft Bentheim ein kleines Info-Paket an, das aus der Bauplansammlung für Nisthilfen und der Farbbroschüre „Vögel im Garten“ besteht. Es kann angefordert werden gegen Einsendung eines 5-Euro-Scheins bei der NABU RGS Emsland/Grafschaft Bentheim, Haselünner Straße 15, 49716 Meppen.

Pressemitteilung des NABU-Regionalverbandes Emsland/Grafschaft Bentheim vom 12.03.2021 mit Hinweisen zu Baumfällungen und Heckenschnitten:
Bäume schneiden, Hecken stutzen!
Da den NABU Emsland/Grafschaft Bentheim momentan vermehrt Anrufe erreichen, die sich rund um das Thema Baumfällungen und Heckenschnitte drehen, informiert der NABU Emsland/ Grafschaft Bentheim in dieser Pressemitteilung darüber, was beim Bäume fällen und Hecken schneiden beachtet werden muss.

Foto: Erhard Nerger

Fällungen und Schnittmaßnahmen sind vom 01. März bis zum 30. September im öffentlichen Raum nicht erlaubt, da am 01.03. laut des Bundesnaturschutzgesetzes die Nist- und Brutzeit der Vögel beginnt. „Form und Pflegeschnitte, die lediglich den jährlichen Zuwachs entfernen, bilden eine Ausnahme und sind auch während dieser Zeit gestattet“, sagt Hanna Clara Wiegmann aus der NABU- Regionalgeschäftsstelle Emsland/Grafschaft Bentheim. "Wer hinsichtlich der Rechtslage unsicher ist, fragt am besten bei der Stadtverwaltung nach“, rät Wiegmann.

 

Möchte man aber etwas für den Natur- und Artenschutz tun, sollten die Pflegeschnitte möglichst nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Juni durchgeführt werden. Denn Bäume, Hecken und Gebüsche bieten vielen Tieren ein sicheres Zuhause und zusätzlich eine gute Versteckmöglichkeit vor Greifvögeln, die das Nest unter Ästen nicht so leicht erkennen.

Hat ein Baum zum Beispiel Höhlen, wohnen darin häufig Fledermäuse, Vögel oder andere Tiere. „Was viele nicht wissen: Einen etwa von Fledermäusen bewohnten Baum darf man zu keiner Jahreszeit einfach so fällen. Denn Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten sind genau wie die Lebewesen selbst geschützt“, sagt Wiegmann. Das heißt, dass zum Beispiel Baumhöhlen mit Fledermausquartieren nicht zerstört werden dürfen. Sollen Bäume mit solchen potenziellen Quartieren gefällt werden, müssen Fachleute vorher festgestellt haben, dass diese nicht bewohnt sind. Die Artenschutz-Bestimmungen des Naturschutzgesetzes gelten nicht nur für die freie Landschaft, sondern auch für Gärten und andere Grünflächen in Dörfern und Städten.

„Besonderes Augenmerk gilt auch bei Bäumen oder Hecken mit Vogelnestern“, erzählt Wiegmann. Denn alle europäischen Vogelarten zählen zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, deren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen oder zu beschädigen. „Deshalb sollte man bei der Hecken- und Baumpflege insbesondere auf Vogelnester achten und größte Vorsicht walten lassen“, sagt die NABU- Regionalgeschäftsführerin.

Pressemitteilung des Regionalverbandes
Emsland/Grafschjaft Bentheim, vom 10.02.2021:

Heimische Fledermäuse übertragen kein Corona!

 

Vor dem Hintergrund von aktuellen Pressemeldungen, dass im chinesischen Wuhan die Übertragung des Corona-Virus SARS-CoV-2 wahrscheinlich von Fledermäusen ausgehend über ein anderes Tier als Zwischenwirt erfolgt sei, erklärt der Naturschutzbund (NABU), dass von heimischen Fledermäusen keine Ansteckungsgefahr ausgeht.

Unsere heimischen Fledermäuse sind andere Arten als die in China vorkommenden Fledertiere,“ erklärt Katja Hübner vom NABU-Regionalverband Emsland / Grafschaft Bentheim. „SARS-CoV-2 wurde bei heimischen Arten noch nicht nachgewiesen. Auch die Übertragung von anderen Krankheiten ist bei uns allein aufgrund der räumlichen Distanz kaum möglich, wenn die Fledermäuse in Höhlen, Stollen und Kellern überwintern und den Sommer in Baumhöhlen, Dachstühlen und Gebäudespalten verbringen. Die Situation ist eine völlig andere als in China, wo die Tiere auf Wildtiermärkten auf engem Raum zusammen im anderen Arten lebend, frisch geschlachtet oder zubereitet angeboten und schließlich gegessen werden.“

In weiteren Pressemeldungen wurde berichtet, der Klimawandel habe in Südostasien zu einer Ausdehnung tropischen Mischwaldes und damit zu einem starken Ansteigen der Fledermauspopulation geführt. Daher steige die Infektionsgefahr durch Fledermäuse. „Bei den dort angesprochenen Fledermausarten handelt es sich um pflanzenfressende Arten,“ erläutert Hübner. „Unsere einheimischen Arten sind jedoch alles Insektenfresser. Von einem starken Ansteigen der Populationen sind wir hier weit entfernt, vielmehr leiden die Tiere massiv unter dem Insektenschwund. Deshalb sind viele Arten in ihrem Bestand gefährdet und alle unsere Fledermäuse stehen unter strengem Schutz.“

 

Der NABU appelliert deshalb an alle Hausbesitzer, die faszinierenden, gefährdeten und streng geschützten Arten weiter in ihr Haus zu lassen. Ziehen Fledermäuse auf den Dachboden oder in ein Spaltenquartier am Haus kommt es in der Regel zu keinem direkten Kontakt zwischen Mensch und Tier. Sollte aber doch einmal eine verletzte oder geschwächte Fledermaus gefunden werden, ist beim Umgang das Tragen von Handschuhen erforderlich - schon deshalb, weil die verängstigten Tiere beißen können. Die Tiere sollten dann schnellstmöglich an einen Fledermausspezialisten übergeben werden, da für die artgerechte Versorgung Spezialkenntnisse erforderlich sind. Im Emsland und in der Grafschaft Bentheim nimmt Karin Schaad (Tel. 05931-17519 oder 0151-15902708) solche Tiere in Pflege und steht für Beratungen von Hausbesitzern zur Verfügung.

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